Sachbeschädigungen und Fahrraddiebstähle

Uelzen – Sachbeschädigung an Landkreis-Gebäude – Stein in Scheibe geworfen – 1.000 Euro Schaden

Im Zeitraum zwischen Montag, dem 21.09.2026, um 16:30 Uhr, und Dienstag, dem 22.09.2026, um 06:30 Uhr, kam es in der Albrecht-Thaer-Straße in Uelzen zu einer Sachbeschädigung an einem Bürogebäude des Landkreises Uelzen. Nach bisherigen Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass eine bislang unbekannte Täterschaft ein Fenster samt Glasscheibe des Gebäudes beschädigt hat. Als Tatmittel wird ein Stein vermutet. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 1.000 Euro geschätzt. Hinweise nimmt die Polizei Uelzen, Tel. 0581-930-0, entgegen.

Uelzen – Hinweise zu Fahrrad gesucht – Mountainbike Cannondale bei Fahrraddieb sichergestellt – „Wem gehört es?“

Im Rahmen einer zivilen Streife konnte die Polizei am 02.09.2026 einen Fahrraddieb auf frischer Tat feststellen (siehe Pressemitteilung vom 03.09.2026). In dem Zusammenhang wurde bei dem 45-Jährigen ein Fahrrad aufgefunden, für welches dieser keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte. Das Mountainbike der Marke Cannondale in anthrazit und gelber Farbe wurde sichergestellt. Die Polizei kann nicht ausschließen, dass es sich um Diebesgut handelt und sucht nach Hinweisen. Hinweise nimmt die Polizei Uelzen, Tel. 0581-930-0, entgegen.

++ Bild des Fahrrades unter www.polizeipresse.de ++

Uelzen – Mountainbike aus unverschlossener Garage gestohlen

Ein Mountainbike der Marke Haibike stahlen Unbekannte in der Nacht zum 21.09.26 aus einer unverschlossenen Doppelgarage in der Hoefftstraße. Dabei öffneten die Diebe gewaltsam auch das Spiralschloss des Fahrrads und nahmen dieses mit. Es entstand ein Schaden von gut 1.000 Euro. Hinweise nimmt die Polizei Uelzen, Tel. 0581-930-0, entgegen.

Uelzen – E-Scooter zu schnell – Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis – Scooter sichergestellt

Einen 22-Jährigen aus dem Landkreis Lüneburg stoppte die Polizei in den späten Abendstunden des 21.09.26 in der Bahnhofstraße mit seinem „zu schnellen“ E-Scooter. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Scooter nicht pflichtversichert war und zudem auch nicht der bauartbedingten Norm entsprach (Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h). Parallel verfügte der junge Mann nicht über entsprechende erforderliche Führerscheine, so dass ihn u.a. Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erwarten. Den Scooter stellten die Beamten im Rahmen des Strafverfahrens sicher.

Text/ Bild Presseportal

Hinweis: Dieser Beitrag und die verwendeten Grafiken oder Bilder können teilweise mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet worden sein.

Textquelle: Funzel

Bildquelle: manuell

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