Seit Donnerstag, 15. Oktober 2026, gilt an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn bundesweit ein Alkoholkonsumverbot. Reisende dürfen damit auch in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen kein Bier, keinen Wein oder andere alkoholische Getränke mehr trinken. Die zuvor schrittweise eingeführte Regelung ist nun bundesweit in Kraft.
Auch das offene Mitführen alkoholischer Getränke ist untersagt. Wer beispielsweise mit einer geöffneten Bierflasche auf seinen Zug wartet, verstößt damit gegen die neue Regel.
Verschlossene Flaschen und Dosen bleiben erlaubt. Alkohol darf weiterhin im Reisegepäck oder nach einem Einkauf mitgenommen werden. Ausgenommen ist außerdem die Bahnhofsgastronomie: In den entsprechenden gastronomischen Bereichen darf weiterhin Alkohol ausgeschenkt und getrunken werden.
Die Deutsche Bahn begründet das Verbot mit dem Schutz ihrer Beschäftigten und Reisenden. Sie will alkoholbedingte Konflikte und Gewalt verringern und den Aufenthalt an Bahnhöfen sicherer machen.
Für Fahrgäste ist die Unterscheidung zwischen Bahnhof und Zug wichtig: Das neue Verbot gilt für die Bahnhöfe der DB. In Zügen ist Alkohol nicht automatisch ebenfalls untersagt. Dort gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen; auf einzelnen Strecken oder bei anderen Verkehrsunternehmen können eigene Verbote bestehen. Auch bei Bahnhofsgebäuden außerhalb des DB-Hausrechts sind abweichende Regelungen möglich.
Die Deutsche Bahn setzt die Regelung über ihr Hausrecht durch. Bei Verstößen können Betroffene des Bahnhofs verwiesen werden. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot folgen. Reisende sollten deshalb die Beschilderung und die vor Ort geltende Hausordnung beachten.
Textquelle: Funzel
Bildquelle: manuell
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